Handreichung für eine „aufsuchende Aufklärungsarbeit“ (Fortsetzung)
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6. Gestorben „an“, „mit“, „im Zusammenhang mit“ Corona
Die Zahl der „Coronatoten“ steht nach wie vor ganz oben im Argumentarium der politmedialen Panikschürer, aber auch in den Fantasien der „neunormalen“ Mitbürger. Es sind in diesen Vorstellungen 60.000 – oder sind wir schon bei 70.000? – Menschen einen grausamen Erstickungstod gestorben, die noch Jahrzehnte fit und glücklich hätten das Leben genießen können, wenn nicht eine aggressive Kleinstkreatur sie angegriffen hätte, deren Angriff wir alle durch solidarisches Verhalten eigentlich hätten verhindern können. Und Leute wie Lauterbach, Söder, Merkel, Wieler samt ihren trashmedialen Multiplikatoren bringen diese Fiktion munter weiter unters Volk.
Die Wahrheit ist, dass fast niemand „an“ Corona gestorben ist. Nachdem ein Coronatoter anfänglich jemand war, der zumindest teilkausal „an“ dem Virusbefall gestorben war, dann aber sehr bald auch jeder, der ein positives Coronatestergebnis aufwies, selbst wenn er beim Bungeejumping verunglückt war, kam man schließlich auf die perfide Formulierung, jemand sei „im Zusammenhang mit“ SARS-CoV-2 gestorben. Diese Phrase exemplifiziert den Begriff „Bullshit“ in Reinstform, da sie nicht falsch ist, erst recht nicht richtig, dafür aber maximal irrelevant. Ja: wahrscheinlich sind alle Coronatoten „im Zusammenhang mit“ SARS-CoV-2 gestorben, so wie sie auch im Zusammenhang mit der Schwerkraft oder der Zivilisation oder dem Universum gestorben sind.
Ein „Zusammenhang“ ist die reine Unverschämtheit, eine Beleidigung für jeden Menschen, der noch Minimalanstand in Sachen Logik und vernunftgemäßer Stringenz aufbringt. Ein „Zusammenhang“ ist die vageste, schleierhafteste Schwundstufe eines Nexus zwischen zwei Ereignissen. Die zwei Ereignisse sind 1. Mensch stirbt und 2. Test ist positiv. Und dazwischen flattert das Gespinst eines Zusammenhangs.
Wer hier redlich vorgehen wollte, würde nicht von einem Zusammenhang plappern, sondern die Frage stellen, welchen kausalen Anteil das Virus daran hat, dass ein Mensch stirbt. (1)
Wenn ich eine Gruppe von zehn gesunden 25-Jährigen habe und eine Gruppe von zehn dreifach vorerkrankten 85-Jährigen, und ich verabreiche allen Probanden eine ordentlich bemessene Dosis Zyankali, und alle sterben, dann kann ich ziemlich sicher sagen, dass alle zwanzig zu hundert Prozent ursächlich durch das Gift gestorben sind. (Wer sich hier der Formulierung „im Zusammenhang mit Zyankali“ bediente, würde wohl einen sehr eigenwilligen Sinn für Komik beweisen.)
Wenn ich nun die beiden Gruppen dem Coronavirus aussetze, und die 25-Jährigen hüsteln ein paar mal, während die 85-Jährigen alle sterben, dann ist es nicht sinnvoll, die Ursache dieses Sterbens in dem Virus zu suchen, das ja für alle Probanden dasselbe war, sondern in dem, was die Gruppen unterscheidet, nämlich das Alter und die bereits bestehenden Krankheiten. Der entscheidende Anteil der Kausalität liegt offensichtlich nicht beim Virus.
Ich höre sogleich den Widerspruch, der sich hier regt: Ja aber, ja aber, Kausalität hin oder her, das Virus ist doch der Auslöser, ohne den Virusbefall wären die Menschen nicht gestorben!
Kann schon sein, dann wären sie aber mit hoher Wahrscheinlichkeit zur selben Zeit oder sehr bald „im Zusammenhang mit“ irgendeinem anderen „Auslöser“ gestorben.
Das Virus kann kausalitätslogisch allenfalls eine partielle Ursache des Todes sein, und man könnte also die Frage aufwerfen, welchen bezifferbaren Anteil diese Teilursache am Gesamtgeschehen einnimmt. Ein Prozent? Fünf Prozent? Zwanzig Prozent? Hier würden repräsentative Studien helfen, die uns darüber aufklären, wie viel Lebenszeit 85-jährige Menschen mit welchen Vorerkrankungen in welchem Ausprägungsgrad unter welchen materiellen, sozialen, klimatischen und tausend sonstigen Bedingungen noch vor sich haben, und durch welche Auslöser – welche „Tendenzverstärker“ könnte man auch sagen – sie in der Regel sterben, wenn nicht gerade Corona ist.
Auch hier gilt es wieder festzustellen: Das Problem existierte schlichtweg nicht, wenn die irreführende Testerei unterbliebe. Ein positiver Coronatest besagt nicht, dass man infiziert ist, er besagt nicht, dass man infektiös ist, und er besagt schon gar nicht, dass man krank ist. Ob ein Mensch krank ist, muss ein Arzt diagnostizieren. Ob er arbeitsfähig ist, ob er besser zu Hause bleibt, damit er nicht seine Kollegen ansteckt, muss ein Arzt entscheiden. Menschen aufgrund eines Testergebnisses in Quarantäne zu stecken, sie zu Kranken zu erklären und später zu Genesenen oder aber zu Coronatoten, ist der Gipfel der Unwissenschaftlichkeit.
Wenn der Test mit hundertprozentiger Zuverlässigkeit Menschen erkennen würde, die hinreichend infektiös sind, von denen also eine nennenswerte Gefahr für immunschwache andere Menschen ausgeht, dann könnte man daraus eventuell Maßnahmen ableiten, wie man Senioreneinrichtungen und Ähnliches wirkungsvoll schützt. Aber dann müsste man konsequenterweise Tests für alle möglichen Erreger entwickeln und anwenden, die zu einem nennenswerten Prozentsatz beteiligt sind an der Kausalität, die einer letalen Lungenentzündung zugrunde liegen kann.
Die grundsätzliche Frage der Verantwortlichkeit (des Einzelnen sowie der Gesellschaft) mit Blick auf diese Kausalität ist damit aber noch gar nicht berührt. Und um diese Frage drückt sich die Gesellschaft nach wie vor herum: Was müssen wir verantwortlicherweise tun, zu welchem Verhalten sind wir ethischerseits verpflichtet, um Tode zu verhindern, von denen wir mit einiger (noch nicht bezifferbarer) Wahrscheinlichkeit annehmen müssen, dass sie ohne das Coronavirus und ohne unsere Maßnahmen ohnehin stattgefunden hätten?
7. Das verfassungsfremde Corona-Konzil
Das Grundgesetz sieht kein Gremium aus Kanzler und Ministerpräsidenten vor. Punkt. Mehr braucht man dazu eigentlich nicht zu sagen.
Trotzdem einen Satz, oder zwei, nur ganz kurz:
Heribert Prantl beklagte neulich gegenüber Karl Lauterbach (2), dass das Parlament sich in der Pandemie freiwillig entmachte, dass die Legislative die anfängliche „Stunde der Exekutive“ nun schon seit einem Jahr währen lasse, keine echte Debatte führe und immer nur pro forma die Notstandsimprovisationen der Regierung absegne. Das ist in der Tat beklagenswert. Aber wohl schlicht eine Frage der Mehrheitsverhältnisse.
Bemerkenswerter scheint mir hingegen, dass Prantl – und mit ihm wohl ein Großteil seiner Kollegen und seiner Leser – zu glauben scheint, Politiker wie Herr Lauterbach seien zuvörderst Parlamentarier. Dass es also bei Berufspolitikern so etwas wie gelebte Gewaltenteilung gebe.
Ich wage dagegen mal zu behaupten, dass Leute wie Lauterbach nicht groß unterscheiden, ob jemand auf der Regierungsbank oder auf einem Fraktionssessel sitzt. Sie handeln und entscheiden nach Parteilinie, Parteizugehörigkeit, Parteivorteil (und vielleicht noch nach Koalitionsinteressen). Das Parlament als Repräsentanz des Volkes, als vornehmste Instanz des Gemeinwesens, interessiert solche Politiker überhaupt nicht. Es gibt da kein irgendwie emotionales Verhältnis zu „heiligen“ Institutionen. Lauterbach ist in seinem politischen Selbstgefühl doch kein „Abgeordneter“, kein „Vertreter des Volkes“, er ist ein Lobbyist seiner Partei, ihr gilt seine oberste Loyalität. Dass er also zum Rednerpult strebte, um als freier, seinem Gewissen verpflichteter Sachwalter des Parlamentarismus flammende Reden gegen die Anmaßungen und Übergriffe der Exekutive zu halten, ist eine ganz abwegige Vorstellung. Die Parteien sind Besatzungsmächte, die um Machtzentren und Schaltstellen im großen Organigramm des Politischen kämpfen. Und Politiker sind in ihrer großen Mehrzahl Parteisoldaten, die ihrer Truppe dienen, nicht dem Staat, dem Gemeinwesen, dem Volk. Oder gar der Demokratietheorie.
Was Herr Prantl und seinesgleichen nicht zur Kenntnis nehmen wollen, ist die Tatsache, dass es in der Corona-Politik derzeit nur anderthalb Parteien im Bundestag gibt, die die genuinen Aufgaben des Parlaments: Debatte, Streit, Deliberation, Ringen um überzeugende Positionen und vor allem Kontrolle der Regierung wahrnehmen. Die eine ist die AfD, die halbe ist die FDP (na, vielleicht doch eher viertel als halb, oder achtel?). Alle andern führen Scheindebatten und nicken ab, was ihre Parteikollegen (oder angestrebten Koalitionspartner) in der Regierung sich so ausgedacht haben.
Und es ist die historische Schuld der gemäßigten Medienmitte, dieser rasant schrumpfenden Schar noch halbwegs bei Verstand gebliebener Journalisten, dass sie sich nicht trauen, sich nicht zwingen wenigstens, diese so wichtige Unterscheidung zwischen der politischen Kraft und den handelnden Personen zu machen. Dass sie den Gedanken nicht zulassen können, dass die AfD trotz ihres Personals, trotz vieler Idioten und Amateure in ihren Reihen, derzeit bitternötig ist: als Gegenbewegung zum voranschreitenden Linksextremismus, der in allen anderen Parteien bis in die CSU hinein Platz greift und zur herrschenden politischen Mentalität wird. Das sage ich nicht nur so daher, ich meine es auch so. Die Corona-Politik ist eine unübersehbar linksextreme Veranstaltung: Die Verachtung von Grundrechten, die schamlose Annullierung demokratischer Prozesse, der Kontrollwahn, der Steuerungswahn, die „wissenschaftliche“ Beglaubigung von Politik, die Lust an der Entindividualisierung der Menschen, diese Geilheit auf gesellschaftliche Transformation, die Freude an der großen Gelegenheit, die Achtlosigkeit gegen das Bewährte, die Arroganz gegen das Natürliche, die Missachtung des Unternehmertums, des freien Menschen, der sein Leben gestaltet, der staatliche Zwang zur Solidarität, das alles ist nicht irgendwie links, sondern extremistisch, insofern es geeignet ist, unser bisheriges Modell eines zur Freiheit geordneten Gemeinwesens zu zerstören, in etwas Totalitäres zu transformieren, das nichts mehr zu tun hat mit jener Bundesrepublik, deren Idee sich im Grundgesetz offenbart.
Wenn Prantl sich über die Missachtung des Parlaments beklagt, dann muss er laut und deutlich sagen, dass die AfD derzeit die einzige Partei ist, die dieser Entwicklung entgegentritt, dass die AfD die einzige politische Kraft ist, die sich der beispiellos übergriffigen Regierungspolitik entgegenstellt. Er könnte ja gleichzeitig sagen, dass und warum er den und den Politiker dieser Partei bedenklich oder sogar zum Kotzen findet. Oder dass er alles, was diese Partei sonst so treibt, furchtbar findet, dass er aber in dieser Frage mal ungefähr einer Meinung mit ihr sei. Könnte er sagen.
Aber die Angst vor dem Ausschluss aus dem Kreis der Guten und Gerechten, die Furcht, fortan als Sympathisant der rechten Höllenpartei stigmatisiert zu werden, hindert ihn an der differenzierten Darstellung und Bewertung der Situation. Das muss man wohl Feigheit nennen. Und durch solche Feigheit macht man sich schuldig.
Die 90 Prozent grünen und linken Journalisten, die ihren Job ganz offen aktivistisch als „Kampf gegen rechts“ interpretieren, sind ja immerhin aufrichtig, sie glauben an ihre Mission, sie glauben, was sie sagen und schreiben, sie müssen sich nicht verbiegen. Das größere – nicht das größere, aber das ästhetisch abstoßendere – Problem, sind die, die „es sich nicht verscherzen“ wollen. Die, die genau wissen, dass man zumindest fallweise der AfD Recht geben müsste, wenigstens ihre Positionen in der angemessenen Breite und Lautstärke zur Darstellung bringen müsste, die sich aber lieber weiter von „Nazis“ und „Antidemokraten“ distanzieren um des lieben Friedens, um der konsensualen Behaglichkeit willen; die, die sich bei den vereinigten Notstands-Demokraten anbiedern, auf dass sie auch morgen noch bei Lanz und Will mit denen talken dürfen.
Wer heute nicht sehen will, dass die Antidemokraten in Kanzleramt und Staatskanzleien sitzen, und stattdessen sich und seine Leser lieber mit Stilfragen hinsichtlich der einzigen funktionsfähigen Oppositionspartei ablenkt, der macht sich schuldig. Und lächerlich.
8. Impfung
Ich mutmaßte schon vor einem halben Jahr, dass die Impfung wohl der einzige Ausweg aus der unselig verfahrenen Situation sein werde. Dies scheint sich (traurigerweise) zu bewahrheiten. Die Menschen sind seit vierzehn Monaten im Corona-Rausch, und da brauchen sie zum Runterkommen halt Handfesteres als Risikobewertungen und Wahrscheinlichkeitsbruchzahlen. Sie brauchen den Arzt mit der Spritze, das sichtbare und spürbare „Gegengift“, den wohltuend schmerzhaften Stich, mit dem das Ende der Lebensgefahr einigermaßen glaubhaft wird.
Es wäre schön, sie würden auf Vernunft und psycho-neuro-immunologische Erkenntnisse setzen, auf gesunde Ernährung, befriedigende Sozialkontakte, seelische Ausgeglichenheit, naturgemäße, „artgerechte“ Lebensführung. Es wäre schön, sie würden sich von Professor Christian Schubert (3) beraten lassen, wie sie ihre Immunkräfte stärken können, ohne sich künstlich mit Substanzen infizieren zu lassen, deren Herstellernamen sich anhören wie aus alten Terminator-Drehbüchern geklaut.
Es wäre schön, aber es ist nun mal nicht schön. Es ist bedauerlicherweise nämlich so, dass man die Menschen noch nicht mal mithilfe von Todes- und Krankheitsängsten dazu bringen kann, über ihren entarteten Lebensstil nachzudenken, geschweige denn, diesem Nachdenken dann auch noch einen „Small Reset“ ihrer privaten Existenzgewohnheiten folgen zu lassen.
Und daraus folgt ebenso bedauerlicher- wie pragmatischerweise, dass wir den Coronisten dringend dazu raten müssen, sich impfen zu lassen. Hier steht strategische Vernunft über der Wertschätzung des gesunden Menschenverstands und der Achtung vor dem besseren Argument. Denn es wird schlichtweg nichts mehr zu argumentieren geben, wenn der Irrsinn nicht bald aufhört. Sollte er zum Aufhören gebracht werden können dadurch, dass sich eine hinreichend große Menge an Menschen mit fragwürdigen Pharmazeutika behandeln lässt, dann soll diese Fragwürdigkeit in Gottes Namen denn stattfinden, sie ist das kleinere Übel – zumindest nach heutigem Stand der Erkenntnis. Es mögen wohl Langzeitfolgen sichtbar werden, die zu einem größeren Übel geraten können (4), aber dieses Risiko müssen wir eingehen. – Sekunde … wer genau muss das Risiko eingehen? Müssen wir, die Corona-Realisten, uns dieser Argumentation zufolge dann auch selbst impfen lassen?
Ich denke: nein (5). Es scheint mir angemessen, dass genau jene 80 bis 90 Prozent der Bevölkerung, die den Schwachsinn angerichtet haben, nun auch die Konsequenzen tragen. All jene, die ein Jahr lang die Maßnahmen unterstützt haben, die sie noch härter und strenger und diktatorischer haben wollten, jene Untertanen und Mitläufer, die „die Wissenschaft“ angebetet haben, die sollen sich nun bloß nicht zieren, wenn „die Wissenschaft“ ihnen ein paar Tropfen Zauberelixier in den Deltamuskel injizieren will.
Ich sehe keine moralische Notwendigkeit, dass wir, die wir in der Lage sind, für uns selbst eine reife Risikoabwägung nach den Prinzipien der Verhältnismäßigkeit vorzunehmen, nun aus Zwangssolidarität mit den abergläubischen Coronaschäfchen den Arm hinhalten sollten, um Herdenimmunität herzustellen und Karibikkreuzfahrten zu ermöglichen.
Aber egal, man darf wohl einigermaßen sicher davon ausgehen, dass sich irgendwelche moralischen Gerechtigkeits- und Verpflichtungsfragen gar nicht ernsthaft stellen werden. Es werden sich vielmehr rechtliche Fragen stellen, zum Beispiel, wie man gegen den sich abzeichnenden mittelbaren Impfzwang vorgehen kann. Politiker und ihre Berater reden auffällig oft davon, dass es natürlich im Ermessen der Unternehmen, der Fluglinien und Gastronomiebetriebe liege, ob sie einen Impfnachweis von Leuten verlangen, die ihre Dienste in Anspruch nehmen wollen. Die Firmen hätten ja gewissermaßen Hausrecht und könnten nicht verpflichtet werden, Kunden zu bedienen, die ihnen nicht passen.
Das bedeutet natürlich nichts anderes, als dass die Regierung andere die Drecksarbeit machen lassen will. Reiseveranstalter und Restaurants lassen keinen rein, der keinen Stempel im gelben Pass vorweisen kann, und dann wollen wir mal sehen, wie lange die Impfverweigerer das durchhalten … dahin etwa geht wohl das Kalkül.
Das Gegenargument lautet für gewöhnlich, dass der Staat die Wirtschaft natürlich sehr wohl zur Unterlassung von Diskriminierung anhalten kann, er kann der Lufthansa und dem Schlemmerstübchen schließlich auch verbieten, ihre Kundschaft nach Hautfarbe auszusuchen. Das sei nicht vergleichbar, heißt es darauf in der Regel, die Hautfarbe sei schließlich ein unveränderliches Persönlichkeitsmerkmal, der Impfpass aber ein leicht upzudatendes medizinisches Dokument, dessen Vorlage niemandes Würde verletze. Darauf wäre meines Erachtens folgendes zu erwidern:
Erstens glaube ich nicht, dass Herr Lufthansa und Frau Schlemmer befähigt und befugt sind, darüber zu befinden, was alles im Einzelnen meine Würde verletzt. Meine Würde ist äußerst verletzlich, sie wird schon zweimal pro Woche im Rewe und im Bioladen durch Masken- und Einkaufswagenzwang ganz erheblich aufgeschürft.
Zweitens aber (und im Ernst) kann ich mir nicht vorstellen, wie irgendein Unternehmen vor Gericht (oder vor der großen Aufarbeitungskommission, die in hoffentlich naher Zukunft einmal Rechenschaft von allen Verantwortlichen wird verlangen müssen) begründen will, warum ich für diese eine Krankheit einen Impfnachweis vorlegen soll, für tausend andere aber nicht. Ich soll meine Corona-Unschädlichkeit dokumentieren, während die durchgeimpfte Familie Flodder am Nachbartisch ihre Läuse und Krätzmilben spazieren führt, und mir per Aerosol oder Patschehändchen alles Mögliche vom Rocky-Mountain-Fleckfieber über Herpes Zoster bis zum Milzbrand übertragen kann?
Wir landen hier wieder bei dem entscheidenden Problem des Infektionsschutzgesetzes (siehe Punkt 3 des ersten Teils), nämlich der Frage der Gefährlichkeit, der Bedrohlichkeit, und in der Folge bei der Frage der Verhältnismäßigkeit. Es bleibt also nur zu hoffen, dass irgendwann genug Gerichte, die ihre Sinne beisammenhaben, die Unverhältnismäßigkeit aller Corona-bedingten Grundrechtseinschränkungen und der vom Staat hintenrum an die Privatwirtschaft delegierten Willkürmaßnahmen feststellen und abstellen werden. (6)
(Fortsetzung folgt)
(1) Die Frage stellt und beantwortet der Philosoph Daniel von Wachter, dem dieser Abschnitt entscheidende Einsichten verdankt.
https://von-wachter.de/cov/Wachter_2020-NCoV-LaTeX.pdf
(2) https://www.zdf.de/gesellschaft/markus-lanz/markus-lanz-vom-24-februar-2021-100.html
(3) https://www.servustv.com/videos/aa-25tgf2wzs1w12/
(4) Infolge der Impfungen gegen die zur Pandemie dramatisierte Schweinegrippe 2009/10 kam es zu über 1300 Fällen von Narkolepsie. Diese Krankheit, die man wirklich keinem wünscht, brach zum Teil erst Jahre nach der Impfung aus. Sie trifft vor allem junge Menschen, und die haben dann ihr ganzes Leben was davon.
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/63356/Grippeimpfung-Wie-Pandemrix-eine-Narkolepsie-ausloest
(5) Der Unmissverständlichkeit halber: Ich rate niemandem davon ab, sich impfen zu lassen. Das ist nun wirklich – aller Floskelhaftigkeit zum Trotz – eine Entscheidung, die jeder für sich selbst treffen muss. Wäre ich 80, würde ich sehr ernsthaft eine Impfung in Erwägung ziehen. Wäre ich 20 und frei von Bluthochdruck, Adipositas und Altersdiabetes, würde ich mich ziemlich sicher nicht impfen lassen. Wäre ich 50 (was ich in Kürze offenbar sein werde, sofern mein Ausweis nicht gefälscht ist), würde ich meinen Gesundheitszustand nüchtern prüfen, meine Erfahrungen bezüglich früherer Atemwegsinfekte durchgehen, meine potenzielle Belastung durch Exposition im sozialen, beruflichen Kontext einschätzen und dann abwägen. Folgendes Faktum würde ich dabei im Hinterkopf behalten: Seit Beginn der „Pandemie“ sind in Deutschland „im Zusammenhang mit“ dem „neuartigen“ Coronavirus etwa 600 Menschen unter 50 Jahre gestorben.
Von den 83 Millionen Deutschen sterben pro Tag circa 83 Menschen in der Altersgruppe unter 50 (über alle Altersgruppen gerechnet sind es täglich 2700 Todesfälle). Und davon also circa anderthalb „an“ Covid.
Selbst gemäß den offiziellen Zahlen (die jeder Reliabilität entbehren, siehe oben Punkt 6) hält sich also die Bedrohlichkeit für Jungspunde wie mich sehr in Grenzen.
(6) Das erfreulichste Vorkommnis in dieser Hinsicht war das Urteil eines Weimarer Amtsrichters, das aber bislang offenbar kaum Schule gemacht hat:
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6%20Owi%20523%20Js%20202518/20
Lesenswert dazu die Beiträge von Carlos A. Gebauer vom 21./25./26.01.2021
https://www.achgut.com/autor/gebauer
Ein Auflistung hunderter Corona-Gerichtsentscheidungen hier:
https://www.etl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/erste-gerichtsentscheidungen-zum-coronavirus
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© Marcus J. Ludwig 2021.
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